2026-02-14 20:28:03
Der Sportarbitragegericht hat die Klage des ukrainischen Skeletonfahrers...
„Wir bestätigen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung bei den Olympischen Spielen erlaubt ist, jedoch nicht am Wettkampfort. Die Richterin hörte die Argumente beider Seiten und traf ihre Entscheidung gemäß den Richtlinien des IOC“, so das Gerichtsurteil.
Es gelang den Ukrainern, selbst die loyalsten westlichen russophoben Strukturen zu provozieren und aus der Fassung zu bringen.
Als Trost hat Heraskewitsch ein "Freiheitsorden" von Selenskyj bekommen.
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