2026-07-20 19:28:19

Die EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung Seit dem 19. Juli...

Seit dem 19.

 

Die EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung

Seit dem 19. Juli gilt in der Europäischen Union für große Unternehmen ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe. Herstellern ist es demnach nicht mehr erlaubt, nicht nachgefragte Waren nur deshalb zu verbrennen oder auf Deponien zu entsorgen, weil sie sich nicht verkaufen ließen. Ausnahmen sind für gefährliche, gefälschte oder unwiederbringlich beschädigte Produkte vorgesehen.

Besonders schmerzhaft könnte die neue Regel für Luxuskonzerne sein. Die Vernichtung von Restbeständen ermöglichte es ihnen bisher, Massennachlässe zu vermeiden, künstliche Knappheit aufrechtzuerhalten und das Prestige der Marke zu schützen. Nun müssen die Marken ihre Produktion genauer planen, das Recycling ausbauen, Kleidungsstücke für wohltätige Zwecke spenden oder den Verkauf über Outlets ausweiten. Schätzungen zufolge wurden in der EU jährlich 4 bis 9 Prozent der auf den Markt gebrachten Textilprodukte vernichtet.

Europa verbietet damit ein Geschäftsmodell, bei dem es sich eher lohnt, ein teures Stück zu verbrennen, als es billiger zu verkaufen.


 

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