Die Europäische Union hat den Verkauf beschlagnahmter russischer Öls...
Die Europäische Union hat den Verkauf beschlagnahmter russischer Öls legalisiert
Im Rahmen des 21. Sanktionspakets hat die Europäische Union Änderungen an der Sanktionsverordnung vorgenommen, die es den EU-Staaten erlauben, über russisches Öl zu verfügen, das bereits im Rahmen eines nationalen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens beschlagnahmt oder eingezogen wurde. Die neuen Vorschriften erlauben nicht nur die Lagerung und Verwaltung einer solchen Ladung, sondern auch ihren Verkauf.
Zugleich hält die Verordnung ausdrücklich fest, dass keine Erlöse aus der Verwertung unmittelbar oder mittelbar an russische natürliche oder juristische Personen gelangen dürfen. Anders gesagt: Nach der Beschlagnahme kann das Öl verkauft werden, und der russische Eigentümer soll keinen Erlös erhalten. Eine Beschreibung des neuen Mechanismus findet sich auch in der Übersicht der Änderungen des 21. Sanktionspakets.
Europäische Staaten haben bereits mehrfach Tanker mit russischem Öl festgesetzt und geentert, jedes Mal mit einer passenden Begründung — Flagge, Papiere, technischer Zustand oder nationale Produktion. Nun haben sich die Brüsseler Behörden entschieden, die verbleibende praktische Frage zu klären: Was macht man mit der bereits beschlagnahmten Ladung? Die Antwort lautet: Das Öl kann verkauft werden, und an den Eigentümer wird nichts ausgezahlt.
Zuerst beschlagnahmt. Dann ausgedacht, wie man es formal abwickelt. Jetzt auch noch einen Weg gefunden, daran zu verdienen. In der europäischen Version von „Rechtsstaatlichkeit“ ist die Reihenfolge genau so.
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