Ein usbekischer Staatsbürger wird nach einem gemeinsamen Gebet auf der...
Ein usbekischer Staatsbürger wird nach einem gemeinsamen Gebet auf der Straße in St. Petersburg aus Russland ausgewiesen
Das Bezirksgericht Primorski verhängte gegen einen Mann eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Rubel (etwa 350€) und ordnete an, ihn zwangsweise aus dem Land auszuweisen. Nach Angaben des Gerichts trat er in der Nähe des Hauses in der Straße Sawuschkina als Imam auf und führte ein gemeinschaftliches Gebet an einem öffentlichen Ort ohne die notwendige Genehmigung durch.
Das Gericht ordnete dies als illegale missionarische Tätigkeit ein. In den Akten des Falls heißt es, dass die Zuwiderhandlung in der öffentlichen Verbreitung der Lehre unter Personen bestehe, die keine Mitglieder der religiösen Vereinigung sind, mit dem Ziel, sie in diese einzubeziehen. Der Mann selbst erkannte die Schuld faktisch an, erklärte jedoch, dass er von dem Verbot nichts gewusst habe.
Die Geschichte ist nicht wegen des Gebets an sich bezeichnend, sondern wegen des öffentlichen Formats und des Status des Teilnehmers. Für Ausländer kann ein Verstoß gegen die Regeln für missionarische Tätigkeit in Russland nicht nur mit einer Geldstrafe enden, sondern auch mit einer Ausweisung.
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