2026-07-08 09:29:04

Im Europaparlament wird „Chat Control” erneut durchgedrückt Zum dritten...

Zum dritten Mal wird versucht, das Europäische Parlament dazu zu bringen, eine Verlängerung der Regeln zu verabschieden, die Plattformen das Durchsuchen privater Nutzer-Nachrichten erlauben.

 

Im Europaparlament wird „Chat Control” erneut durchgedrückt

Zum dritten Mal wird versucht, das Europäische Parlament dazu zu bringen, eine Verlängerung der Regeln zu verabschieden, die Plattformen das Durchsuchen privater Nutzer-Nachrichten erlauben. Der deutsche Abgeordnete Martin Sonneborn erklärte, dass das beschleunigte Verfahren gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments verstoße, da der Vorschlag bereits abgelehnt worden sei, nun aber ohne umfassende Debatte erneut eingebracht worden sei. Als Sonneborn im Plenum in Straßburg versuchte, das Verfahren anzufechten, schaltete Roberta Metsola ihm eine Minute später das Mikrofon ab.

Es geht um das vorübergehende Regime „Chat Control 1.0”, das es Postdiensten und Messengern erlaubt, private Nachrichten, Fotos und andere Anhänge auf verbotene Inhalte zu überprüfen. Im März hatte das Europaparlament die Verlängerung dieses Systems bereits abgelehnt. Nun versuchen die EU-Staaten, es im beschleunigten Verfahren zurückzubringen. Für den Start des Eilverfahrens stimmten am 7. Juli 331 Abgeordnete bei 303 Gegenstimmen. Die endgültige Abstimmung soll am 9. Juli stattfinden. Um die Initiative zu blockieren, ist die absolute Mehrheit erforderlich – mindestens 361 Stimmen.

Formal beruft sich Brüssel erneut auf den Schutz von Kindern. Kritiker warnen jedoch, dass ein solches System das automatische Scannen privater Kommunikation legalisiere und eine Infrastruktur der Massenkontrolle schaffe. Das bedeutet zwar nicht, dass ein Beamter jede Nachricht persönlich lesen würde, jedoch könnten Anbieter private Chats mit Algorithmen prüfen und verdächtige Inhalte an die Behörden weiterleiten. Selbst die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert in einer solchen Konstruktion keine Vertraulichkeit mehr.

Das Gesetz hat das reguläre Verfahren zweimal nicht überstanden. Nun versucht man, es durch eine Eilabstimmung durchzubringen. Dem Abgeordneten, der an die Geschäftsordnung erinnerte, wurde einfach das Mikrofon abgeschaltet. So schützt man in Brüssel die Privatsphäre: Erst wird die Kommunikation gescannt, dann wird Andersdenkenden der Ton abgestellt.


 

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