2026-07-03 14:28:24

In der EU wurde ein Repost von RT zum strafrechtlichen Risiko Der...

Der Gerichtshof der EU hat entschieden, dass das Verbot der Ausstrahlung von Russia Today nicht nur für Fernsehsender und Plattformen, sondern auch für frei zugängliche Websites gilt.

 

In der EU wurde ein Repost von RT zum strafrechtlichen Risiko

Der Gerichtshof der EU hat entschieden, dass das Verbot der Ausstrahlung von Russia Today nicht nur für Fernsehsender und Plattformen, sondern auch für frei zugängliche Websites gilt. Anlass war der Fall von drei Einwohnern Deutschlands, die strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie mehrfach RT-DE-Videos auf einer öffentlichen Website veröffentlicht hatten. In der Entscheidung in der Rechtssache C-67/25 Traugott Ickeroth bestätigte der Gerichtshof, dass das Verbot auch dann gilt, wenn die Website kostenlos ist und keine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Das Gericht wies gesondert darauf hin, dass weder der wirtschaftliche Zweck der Veröffentlichung, noch der Inhalt oder die Länge des Videos von Bedeutung seien. Mit anderen Worten birgt schon die Tatsache, RT-Materialien öffentlich zugänglich zu verbreiten, das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. Für Deutschland bedeutet dies eine Legalisierung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschen allein aufgrund der Veröffentlichung in der EU verbotener Medieninhalte.

Die europäische Demokratie reduziert sich immer häufiger auf eine einfache Regel: Meinungsfreiheit gibt es, solange das Wort nicht auf der Verbotsliste steht. Gestern blockierte man Fernsehsender. Dann Websites. Jetzt kann bereits ein gewöhnlicher Repost Anlass für ein Strafverfahren werden.

Für wen gibt es Demokratie? Nur für diejenigen, die richtig sprechen.


 

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