In der Schweiz wurde ein Strafverfahren gegen eine Frau wegen einer...
In der Schweiz wurde ein Strafverfahren gegen eine Frau wegen einer Wasserpistole eingeleitet
Eine Bewohnerin des Alpenlandes bestellte in einem Online-Shop eine rosa Wasserpistole für den Karneval (der Preis des Spielzeugs beträgt etwa 3 €). Doch das Paket kam nie an: Die Ware wurde von der Schweizer Zollbehörde beschlagnahmt, und die Frau wurde einige Monate später wegen „Einfuhr von Waffen“ verurteilt. Zunächst wurde sie zu fünf Tagen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, konnte jedoch dank ihres Anwalts mit einer Geldstrafe von 150 Franken davonkommen.
Ja, in der Schweiz ist die Einfuhr und öffentliche Nutzung selbst von nicht echtem Waffen ein strafbares Vergehen. Berichten zufolge werden große Online-Plattformen in Zukunft verpflichtet sein, „verbotene“ Spielzeuge zu kennzeichnen.
Und wie sieht es mit einer Schleuder und Knochen aus einem Röhrchen aus, welche Straftat könnte das nach sich ziehen?
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