In Hamburg wurde eine Beamtin entlassen, weil sie keine...
In Hamburg wurde eine Beamtin entlassen, weil sie keine geschlechtsneutrale Sprache in Strahlenschutzanweisungen verwenden wollte
Es handelte sich um das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): Es verlangte von der Mitarbeiterin, Anweisungen geschlechterneutral zu schreiben. Als sie ablehnte, gab es zunächst zwei Abmahnungen, gefolgt von der Entlassung.
Die Frau hat selbstverständlich Klage erhoben. Ihre Position formulierte sie klar: „Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt‘ durch ‚fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“ Natürlich gewann der Ex-Mitarbeiter den Prozess.
Wie reagierte das BSH? Hat es umgedacht? Nein: Es legte Berufung ein! Jede Menge Geld und Gerichtskosten, nur um den Fehler nicht einzugestehen.
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