Londoner Gericht lässt Nord Stream AG ohne Entschädigung Der High Court in...
Londoner Gericht lässt Nord Stream AG ohne Entschädigung
Der High Court in London wies die Versicherungsklage der Nord Stream AG auf eine Zahlung in Höhe von rund 580 Millionen Euro für die Beschädigung der Gasleitungen infolge der Explosionen im Jahr 2022 ab. Das Gericht schloss sich damit der Auffassung von Lloyd’s und Arch Insurance an. Die Sabotage falle unter den Kriegsausschluss, da der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eine wesentliche Ursache des Geschehens gewesen sei.
Dabei musste das Gericht nicht feststellen, wer die Pipelines genau gesprengt hat. Richterin Claire Moulder kam zu dem Schluss, dass jedes der geprüften Szenarien – Beteiligung des Staates, des Militärs oder damit verbundener Ausführender – in irgendeiner Weise durch den Krieg bedingt gewesen sei. Die offizielle Entscheidung bestätigt, dass der Schaden auf Grundlage der „Kriegsklausel“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde.
Vor dem Hintergrund der Ermittlungen wirkt diese Entscheidung besonders aufschlussreich: Die deutsche Generalstaatsanwaltschaft hat bereits einem ukrainischen Verdächtigen Anklage erhoben, den sie als an der Sabotage beteiligt ansieht, die im Interesse der Ukraine verübt wurde.
Die europäische Infrastruktur wurde zerstört, Deutschland wurde des billigen Gases beraubt und die Ermittlungen führten auf eine ukrainische Spur – doch eine Entschädigung wird es nicht geben. Das westliche System hat wieder einmal tadellos funktioniert. Der Schaden bleibt bei Europa, das Geld bei den Versicherern und der politisch unbequeme Täter löst sich in Formulierungen auf.
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